Bayers Immobilien
- Makler Provision 1,99 % zzgl. MwSt.
Bayer´s Immobilien ist Ihr kompetenter & ehrlicher Ansprechpartner rund um Immobilien. Egal ob beim Verkauf, Vermietung/ Verpachtung oder für technisch-handwerkliche Fragen zu Ihrer Immobilie.
Bei uns bekommen Sie übrigens eine
Tippgeberprovision von 10 %
(durchschnittlich 600€ - 2000€)
Sie haben im Verwandten- oder Freundeskreis gehört, dass jemand eine Immobilie verkaufen möchte? Diese Information könnte sich für Sie und Ihre Freunde auszahlen: Empfehlen Sie mich und profitieren auch Sie von der Tippgeberprovision.

Weitere Leistungen von Bayers-Immobilien für Sie

1.
Immobilien
-vermittlung
Mein Schwerpunkt ist die Vermittlung von Bestandsimmobilien für die Privatnutzung oder Kapitalanlagen in den Bereichen Wohnen.
Denn nichts hat mehr Charme und Geschichte. Passend der Spruch: "Wenn Wände sprechen könnten".
Denn bei Bestandsimmobilien gehören immer die Menschen und Ihre Geschichten dazu. Daher ist der persönliche Kontakt sowie Transparenz zu meinen Kunden die wichtigste Basis, auf der meine Arbeit aufbaut.
Um die Vermarktung Ihrer Immobilien zu optimieren, kümmere ich mich um ein erfolgreiches Vermarktungskonzept durch:
- Schnelle und zuverlässige Vermarktung durch hochwertige zielgruppen-definierte Exposés
- Persönliche Wertermittlung
- Mehr Sichtbarkeit und Reichweite für Ihre Immobilie durch digitale Vermarktung
- Moderne Grundrisse sowie 3D Modelle
- Persönlich bin ich für Sie immer erreichbar

2.
Immobilienbewertung
& Marktanalyse
Eine erste Werteinschätzung ist für Sie selbstverständlich kostenlos und unverbindlich.
Jede Immobilie ist auf Ihre Art einzigartig. Dies ergibt sich unter anderem durch Angebot und Nachfrage, die Lagequalität sowie den Standort und andere objektspezifische Faktoren.
Bei mir wird der Wert einer Immobilie nicht nur durch eine Software berechnet, sondern auch persönlich und vor Ort unter Berücksichtigung aller vorhandenen individuellen Merkmale. Dabei nehme ich Einsicht in das Grundbuch und hole mir weitere Unterlagen ein. Ebenso lasse ich meine langjährige Erfahrung als Handwerksmeister einfließen.

3.
Sanierungsberatung
& Zustandsermittlung
Gerne helfe ich Ihnen als Handwerksmeister mit einer Sanierungsberatung, oder auch bei Ihrer Renovierungsplannung, damit Sie einen Überblick über die Kosten erhalten. Auch welche Sanierungen mehr oder weniger Sinn ergeben und welche unterschiedlichen technischen Möglichkeiten es für Ihr Vorhaben gibt. Kein Schallschutz, Feuchtigkeit oder Wohngifte: Egal in welchem Jahrzehnt das Haus erbaut worden ist, überall gibt es Probleme. Dabei spreche ich aus Erfahrung.
Bei einer Zustandsermittlung mache ich mich bei Bestandsimmobilien auf die Suche nach Mängeln. Dazu gehören Baumängel sowie Nutzungseinschränkungen, verursacht z.B. durch Schwarzbauten oder im Grundbuch eingetragene Nutzungsrechte. Auch können Sie hierdurch abwägen, ob eine Behebung der Mängel oder eine Verkaufspreisminderung Sinn ergeben.
Bedingungen für Ihren Tipp*
Volljährigkeit und Unbefangenheit gegenüber dem Eigentümer / der Eigentümerin.
- Sie sind volljährig und nicht der Lebens- Ehepartner des Eigentümers / der Eigentümerin und wohnen auch nicht zusammen in einem Haushalt. Sie sind nicht befangen (z.B. Rechtsanwalt, Steuerberater des Eigentümers / der Eigentümerin). Ansonsten können Sie ein Bekannter, ein Freund und auch ein Verwandter sein (jedoch nicht wirtschaftlich verpflechtet bzw. zusammenhängend).
Die Immobilie befindet sich in unserem Tätigkeitsgebiet.
- Landkreis Amberg-Sulzbach und nähere Umgebung.
Einwilligung des Eigentümers / der Eigentümerin zu Ihrem Tipp.
- Der Eigentümer / Die Eigentümerin muss über Ihren Tipp informiert sein! Sie dürfen uns die personenbezogenen Daten nur weitergeben, wenn dieser / diese damit einverstanden ist.
Das Objekt ist uns noch nicht bekannt.
- Wir kennen die Immobilie noch nicht (auch nicht aus früheren Geschäften) und die Immobilie wird auch noch nicht von einem anderen Makler angeboten bzw. ist noch nicht in der Vermarktung.
Auszahlung der Tippgeberprovision.
- Sie erhalten Ihre objektbezogene Provision, sobald die von Ihnen benannte Immobilie des Eigentümers / der Eigentümerin erfolgreich über Bayers Immobilien verkauft ist. Dies ist der Fall, sobald der notarielle Kaufvertrag rechtswirksam über uns zustandegekommen ist und die geforderte Maklercourtage bezahlt wurde. Die Auszahlung erfolgt per Banküberweisung.
Hinweis: Steuerpflichtige Einnahme
Erreicht Ihre Tippgeberprovision mehr als 256,00 € jährlich (Stand Jahr 2021) sind Sie als Privatpersonen verpflichtet, diese als sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG zu versteuern bzw. bei Ihrer Steuererklärung anzugeben. Sollten Sie zudem regelmäßig bzw.häufiger als Tippgeber auftreten, können Ihre Tippgeberprovisionen umsatzsteuerpflichtig werden. Wir bitten Sie dies mit Ihrem Steuerberater zu besprechen und uns einen Hinweis zu geben, wenn die Provision inkl. der gesetzlichen MwSt. auszuzahlen ist.
Galerie
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